Weitreichende Lockerungen ab 26.06.

24. Juni 2021

Überrascht, aber mit Freude haben wir die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen zur Kenntnis genommen. Der Sportbetrieb kann ab kommendem Samstag, 26. Juni, wieder mehr oder weniger normal gestaltet werden. Einige Massnahmen gelten jedoch weiterhin. Was die Lockerungen für den ASVZ-Sportbetrieb bedeuten, liest du unten.

Folgende Lockerungen können im ASVZ-Sportbetrieb vorgenommen werden:

  • Teilnehmerbeschränkung: Die Teilnehmerbeschränkung wurde weitreichend gelockert, der ASVZ steigert die maximale Teilnehmerzahl in seinen Angeboten.
  • Keine Maske in Sporträumen und während Sportaktivität: Die Maske kann nach Eintritt in die Sporträume und damit während der Sportaktivität abgenommen werden. In den Gängen und den Garderoben gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Einlass in Sportanlagen: Weiterhin kann der Zutritt zur Sportanlage nur gewährt werden, wenn eine gültige Einschreibung vorgewiesen werden kann. Einlass in die Sportanlagen ist ab max. 20 Minuten vor Angebotsbeginn.

Weiterhin gilt:

  • Online-Einschreibung: Weiterhin sind alle ASVZ-Angebote einschreibepflichtig. Dies gilt nach wie vor auch für Slots des Fitness und des Freien Sporttreibens. Davon ausgenommen sind nur Livestream-Lektionen (kein vorgängiges Einschreiben notwendig).
  • Maskenpflicht in Gängen und Garderoben: Weiterhin gilt in Gängen und Garderoben die Maskenpflicht. Die Maske darf im Sportraum und während der Sportaktivität abgenommen werden.
  • Umgezogen erscheinen, zu Hause duschen: Weiterhin empfiehlt der ASVZ, den Besuch in den Sportanlagen kurz zu halten und daher bereits umgezogen zu erscheinen sowie zu Hause zu duschen.
  • Angebote mit gemeinsamer Anreise/Übernachtung: Weiterhin gilt für Angebote mit gemeinsamer Anreise und/oder Übernachtung das GGG-Prinzip. Dafür kann während der gemeinsamen Anreise auf die Maske verzichtet werden.

Die Verhaltensregeln und das Schutzkonzept für den ASVZ-Sportbetrieb sind jederzeit einzuhalten. Mit deiner Einschreibung für ASVZ-Angebote bestätigst du, Kenntnis davon zu haben und unsere Vorgaben zu akzeptieren.