Öffnungszeiten
Sportbetrieb
Die nächsten Schliessungen
Zur Zeit sind keine Schliessungen bekannt.
Voraussetzung zur Teilnahme am ASVZ-Sportbetrieb
Der ASVZ-Sportbetrieb richtet sich nach einem übergeordneten Schutzkonzept sowie nach einem darauf abgestimmten Schutzkonzept für Sportanlagen. Die grundsätzlich zu beachtenden Verhaltensregeln sowie Informationen zur Teilnahme am ASVZ-Sportbetrieb findest du hier. Sie sind verbindlich.
Es gelten bei jedem Besuch des Bad Bungertwies die Richtlinien und Verhaltensregeln betreffend Covid-19 der Stadt Zürich.
Die Sportanlage ist für den ASVZ nur zu den publizierten Lektionen und Kursen zugänglich. Während diesen Zeiten muss kein Eintritt bezahlt werden. Die ASVZ-Karte muss vor jedem Training automatisch dem Trainingsleiter vorgewiesen werden.
Alle unsere ASVZ Trainings- und Kursleitenden haben eine aktualisierte SLRG/CPR Ausbildung und können bei Notfällen rasch und kompetent helfen.
Das Hallenbad Bungertwies darf während den ASVZ Zeiten nur in Anwesenheit von ASVZ Trainingsleitern genutzt werden, da zu diesen Zeiten kein geschultes Badpersonal des Sportamtes anwesend ist.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, bei Trainings- oder Kursausfall im Bad ein individuelles Training durchzuführen. Wir bitte alle ASVZ -Teilnahmeberechtigte diese Weisung zu respektieren.
Tel. 044 413 55 70
(Das Badpersonal ist nur während dem öffentlichen Badebetrieb anwesend.)