Hausordnung und Fairplay

Gilt für alle ASVZ-Member gleichermassen

Respektvolles und tolerantes Verhalten gegenüber der Zutrittskontrolle, dem Hausdienstpersonal, den ASVZ-Mitarbeitenden sowie Mitsportler:innen wird vorausgesetzt. Daneben gilt unsere Hausordnung sowie unser Verständnis von Fairplay im gesamten ASVZ-Sportbetrieb für alle Member gleichermassen  damit wir alle mit Freude von einem funktionierenden Sportbetrieb profitieren können.

 

  • Der Zutritt in ASVZ Sport Center setzt eine erfolgreiche Prüfung des QR-Codes aus der ASVZ-App am Check-In-Terminal voraus. Der QR-Code fürs Check-In ist 30 Minuten vor Angebotsbeginn gültig; seine Gültigkeit endet 60 Minuten nach Angebotsende, womit genügend Zeit für Umziehen und Duschen besteht. Bitte verlasse die Sportanlage innerhalb dieses Zeitraums. Es ist verboten, die Zutrittskontrolle ohne Check-In zu passieren. Bei Stichprobenkontrollen sind alle Personen dazu verpflichtet, ihre ASVZ-Membership sowie ihre gültige Online-Einschreibung vorzuweisen.
  • Es ist nicht erlaubt, an ASVZ-Sportangeboten teilzunehmen, für die keine gültige Membership und gültige Online-Einschreibung besteht. Bei Kontrolle durch die Trainingsleitung sind alle Personen dazu verpflichtet, ihre ASVZ-Membership sowie ihre gültige Online-Einschreibung vorzuweisen.
  • Der ASVZ behält sich vor, die ASVZ-Membership für acht Tage zu sperren, sollte die ASVZ-Membership bzw. die gültige Online-Einschreibung nicht vorgewiesen werden können. Die Sperrung wird nicht rückerstattet.
  • Von Personen, die sich ohne ASVZ-Membership Zutritt zu ASVZ Sport Centern, Aussenanlagen und zum ASVZ-Sportangebot verschaffen, werden die Personalien aufgenommen; es wird eine Gebühr von CHF 100. in Rechnung gestellt. Bei wiederholt unrechtmässigem Zutritt wird die Gebühr verdoppelt und es kann ein Hausverbot wegen Hausfriedensbruch ausgesprochen werden. Eine Strafanzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten.

Den Anweisungen der Zutrittskontrolle, des Hausdienstpersonals sowie der ASVZ-Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen/Übertretungen kann ein generelles Hausverbot ausgesprochen werden.

  • Das Einschreiben für ASVZ-Sportangebote mittels Automatismus (Einschreibe-Bot/-Script) ist untersagt.
  • Dem Material und der Infrastruktur ist Sorge zu tragen. Schäden an Gebäude oder Einrichtungen sind dem Hausdienst zu melden. Vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen haben Schadenersatzpflicht zur Folge und führen zu einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.
  • Störungen, Belästigungen und Vergehen gegen die öffentliche Sittlichkeit werden nicht geduldet und es wird Strafanzeige erstattet.
  • Das Mitführen elektronischer Geräte (Mobile/Tablet/Laptop o. ä.) in Nacktzonen ist untersagt.
  • Jegliche Art von Werbung, Bild- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Aufnahmen von Drittpersonen sind ohne vorgängiges Einholen deren Einverständnisses nicht erlaubt.
  • Das Trainieren ist nur in sauberer Sportkleidung erlaubt. Strassenkleidung und Strassenschuhe sind verboten. Es ist zusätzlich ein Fitnesstuch mitzuführen; in geleiteten Angeboten sowie im Fitness.
  • Sporttaschen und Strassenkleider dürfen nicht in die Sporträume mitgenommen werden. Sie müssen in den Garderobenkästchen deponiert werden. Schlösser können am ASVZ-Info-Desk und zum Teil beim Hausdienst günstig gekauft werden. Herumliegende Taschen dürfen vom Hausdienst weggeräumt werden und können dort gegen eine Gebühr von CHF 15. wieder abgeholt werden.
  • Es ist pünktlich zum ASVZ-Sportangebot zu erscheinen. Trainingsleitende dürfen zu spät kommende Teilnehmende vom Angebot ausschliessen.
  • Die Öffnungszeiten gelten für alle gleichermassen. Am Abend sind die Sportanlagen rechtzeitig zu verlassen.
  • Kinder haben keinen Zutritt zur Sportanlage. Ausnahme zu Juniors Club Zeiten: asvz.ch/juniorsclub
  • Auf allen Sportanlagen herrscht Rauch- und Alkoholverbot.
  • In den Sporträumen darf nicht gegessen werden.

Den Anweisungen der Zutrittskontrolle, des Hausdienstpersonals sowie der ASVZ-Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen/Übertretungen kann ein generelles Hausverbot ausgesprochen werden.

Auch der Sportbetrieb in unseren Fitnessräumen funktioniert nur, wenn sich alle tolerant verhalten und gemäss unseren Spielregeln agieren. Zu den Do's and Don'ts im Fitness...

Den Anweisungen der Zutrittskontrolle, des Hausdienstpersonals sowie der ASVZ-Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen/Übertretungen kann ein generelles Hausverbot ausgesprochen werden.

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